- Home
- Irisbilder Uckermark
- Familienfotografie
- Hochzeitsfotos
- Businessfotografie
- Events
- Blog
- Informationen
- Kontakt
- Weihnachts-Minis 2024
Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wird auf dieser Webseite und in den ABG die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
1. Geltungsbereich dieser Bedingungen
• Diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen, im weiteren AGB genannt, gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma „rund-UM-photo“ mit Kunden/ Bestellern (Auftraggebern), Geschäftspartnern, Lieferanten und für das Internet.
• Die AGB werden unmittelbarer Vertragsbestandteil bei Aufträgen/ Verträgen bzw. Bestellungen mit „rund-UM-photo“ und dem/ den jeweiligen Vertragspartnern. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
• Die AGB gelten bei allen Aufträgen/ Verträgen bzw. Bestellungen durch Kunden/ Besteller (Auftraggeber) die diese persönlich im Geschäftslokal (Atelier), per Telefon, Fax, E-Mail, postalisch oder auf andere geeignete Art und Weise bei „rund-UM-photo“ aufgegeben haben.
• „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf Speichermedien, usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
2. Leistungen der Fotografin
• „rund-UM-photo“ ist je nach Auftrag verpflichtet, Fotoaufnahmen digital zu erstellen, zu bearbeiten und weiter zu bearbeiten (z.B. für die Erstellung von Fotoprodukten wie z.B. Fotobüchern, von Leinwänden, Karten, etc.).
• Je nach Auftrag wird im Studio oder Outdoor von rund-UM-photo fotografiert. Je nach Auftrag darf Ute Ludwig einen Assistenten bei den Fotoaufnahmen bestellen. Je nach Absprache kann der Auftraggeber (Kunde) durch eine von Ute Ludwig gebuchte Visagistin geschminkt und gestylt werden.
• Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
• Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend (mit 300 dpi) im Format JPG. Die Anzahl der ausgehändigten Fotografien liegt im Ermessen der Fotografin und ist abhängig von der gebuchten Anwesenheitsdauer der Fotografin. Die Auswahl trifft die Fotografin. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung ist in der Datenschutzinformation geregelt.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
• Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig (spätestens 3 Tage vor Buchungstermin) vorliegen (Anschrift, Wegbeschreibung, Sonderwünsche etc.).
• Wird die Fotografin für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde der Fotografin mind. einen Ansprechpartner mit den Kontaktdaten benennen, der ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht.
• Der Auftraggeber ist verpflichtet sich bestmöglich auf das Shooting vorzubereiten (z. B. gepflegtes Äußeres wie Fingernägel, Haare Schminken, Kleidung).
4. Urheberrechte, Fotorechte, Bildrechte
• Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
• Die Fotografin überträgt dem Auftraggeber an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken das einfache Nutzungsrecht für den privaten Bereich. Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Kunden jederzeit gestattet.
• Die Verbreitung von Fotos, Lichtbildern, Fotodateien (jpg., mp4, etc). und sonstigen Werken der Fotografin in Online- und/oder Offline-Medien und/oder auf Datenträgern sowie in sonstiger Weise ist nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Kunden zulässig. Es bedarf der Nennung des Urhebers.
• Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Sämtliche Fotos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fotografin.
• Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist der Fotografin angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.
• Erteilt die Fotografin die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
• Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.
5. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
• Mit Zustandekommen einer Buchung wird eine Aufnahmepauschale fällig. Diese richtet sich nach Art und Umfang des Fotoauftrages und beinhaltet die Terminreservierung, das Erstellen der vereinbarten Fotos, sowie der Bildbearbeitung der ausgewählten Fotos. Erst nach Eingang der Aufnahmepauschale beginnt die Auftragsabwicklung.
• Fahrtkosten werden, wenn nicht anders vertraglich vereinbart, mit 0,50 € pro Kilometer (einfache Fahrt) – gemessen ab dem Studio von „rund-UM-photo“, 16278 Angermünde, Seestr. 16 – in Rechnung gestellt.
• Bei Aufträgen, die über mehrere Tage gehen oder über 200 km entfernt vom Studio von „rund-UM-photo“ entfernt liegen und vor 9 Uhr beginnen oder nach 22 Uhr enden, werden die Kosten für Übernachtungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
• Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für Wartezeiten den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
• Nach Bestellung der Fotoprodukte und Fotodateien werden diese in Rechnung gestellt und sofort fällig, spätestens bei Übergabe der Fotoprodukte und Foto-Dateien.
• Sonderwünsche, Änderungen bzw. Erweiterungen des Auftrages von Seiten des Kunden (Auftraggebers) sind schriftlich zu bestellen und werden gesondert vergütet.
• Bei Veranstaltungen die mehr als 4 Stunden dauern, ist die Fotografin und ggf. deren Assistent/in zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
6. Rücktritt des Kunden
• Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Gemäß § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Auftraggeber diese selbst veranlasst hat.
• Wenn die vereinbarte Leistung vom Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt storniert wird und der Fotografin für den stornierten Fototermin mindestens ein gleichwertiger Fototermin vereinbart werden kann, wird die volle Summe der Aufnahmepauschale zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes des neu gebuchten Fotoauftrages, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Fotografin die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Aufnahmepauschale zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten der Fotografin wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund der bestehenden Buchung nicht mehr angenommen, entsteht der Fotografin demnach ein Vermögensschaden, der zur Einbehaltung der Aufnahmepauschale berechtigt.
• Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber), die zu einer Absage des Fototermins führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen der Fotografin.
• Findet der Fototermin statt, die Fotografin erstellt die gebuchten Fotos, bearbeitet diese und zeigt die Fotografien dem Auftraggeber, der die Fotografien nun aber nicht mehr möchte, wird die Aufnahmepauschale von der Fotografin einbehalten.
7. Künstlerischer Gestaltungsspielraum der Fotografin
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich der von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Die Fotografin ist nicht für die Location verantwortlich, an der fotografiert wird und kann somit nicht dafür haftbar gemacht werden. Die Fotografin ist allerdings gern bereit beratend bezüglich der Location tätig zu werden.
8. Mängelhaftung
• Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
• Für Schäden oder Verlust an/von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung / Aufnahmepauschale bzw. Rechnungssumme.
• Liegt ein Mangel der durch den Auftraggeber bei rund-UM-photo bestellten Ware/Produkte, hier Fotografien, bei Lieferung/ Übergabe an den Kunden/Besteller (Auftraggeber) vor, kann der Auftraggeber einen Preisnachlass verlangen, der individuell in Abhängigkeit von der Erheblichkeit des Mangels zu vereinbaren ist.
• „rund-UM-photo“ weist darauf hin, dass ein unter § 8 Mangel Abs. 3 nur dann vorliegt, wenn der Mangel über die unter § 7 der vorliegenden AGB genannten Gestaltungsspielräume hinausgeht.
• Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt.
• Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
• Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
• Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen.
• Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
• Sollte es kurzfristig zum Ausfall des geplanten und namentlich bekannten Fotografen kommen, so darf „rund-UM-photo“ einen qualifizierten Ersatzfotografen einsetzen, so dass der Auftraggeber nicht ohne Fotograf am Tag seines Fototermins bleibt und um die hier vereinbarten Pflichten zum Fotografieren zu erfüllen. Sollte es nicht möglich sein einen Ersatzfotografen zu finden, erhält der Auftraggeber seine Anzahlung/Aufnahmepauschale zurück. Im Falle, dass der Auftraggeber den Ersatzfotografen nicht akzeptiert, kann der Auftraggeber entscheiden, die Vereinbarung zu beenden und die erhält die volle Anzahlung/Aufnahmepauschale zurück.
• Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
9. Datenschutz
• Die von „rund-UM-photo“ zur Verfügung gestellten persönlichen Daten des Kunden/ Auftraggebers werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses erfasst und computergestützt verarbeitet.
• Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden strikt eingehalten. Personenbezogene Daten des Auftraggebers an Dritte nur im Rahmen und in Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit „rund-UM-photo“ weitergegeben.
• „rund-UM-photo“ erfüllt die gesetzlichen Informationspflichten nach dem neuen Datenschutzrecht durch eine Datenschutzinformation.
10. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
• Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
• Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
• Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken. Gerichtsstand ist das AG Eberswalde.
• Für den Fall dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.
(Stand dieser ABG ist der 01.01.2020)